
Private Veräußerungsgeschäfte: Zahlung und Übereignung nicht entscheidend
Zahnärzte und Zahnärztinnen wissen aus ihrer täglichen Praxis, dass erst die Formalien geklärt sein müssen, bevor sie mit der Patientenbehandlung beginnen können. Das gilt auch im Steuerrecht. So ist beispielsweise auch bei einem privaten Grundstücksverkauf allein die geschlossene Vereinbarung entscheidend. Zumindest wenn es um die Berechnung der zehnjährigen Spekulationsfrist geht, die beim privaten Haus- oder Wohnungsverkauf zu beachten ist, bevor ein Grundstück ohne Einkommensteuerbelastung weiterveräußert werden darf.