Erhöhte Entfernungspauschale ab 2021
Unternehmer wie auch Arbeitnehmer können für die täglichen Fahrten zur Arbeit (erste Betriebsstätte/erste Tätigkeitsstätte) 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen (sogenannte Entfernungspauschale). Ob ein öffentliches Verkehrsmittel oder der Pkw genutzt wird, der Unternehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder gar läuft, spielt keine Rolle. Seit dem 1. Januar 2021 kann ab […]
WeiterlesenEntfernungspauschale ab Kilometer 21 erhöht
Jeder Arbeitnehmer kann für die täglichen Fahrten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte 0,30 Euro je Entfernungskilometer (sogenannte Entfernungspauschale) als Werbungskosten abziehen. Ob ein öffentliches Verkehrsmittel oder der Pkw genutzt wird, der Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt oder gar läuft, spielt keine Rolle. Arbeitnehmer können mehr Werbungskosten abziehen Ab dem 1. Januar 2021 wird die […]
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